a) Permeationsmesszelle NW50 gemäß EN 16523 (Ersatz für EN 374-3 + EN 6529); Artikel-Nr. 250-0088978
b) Permeationsmesszelle NW50liqui ohne Temperiermantel (in Anlehnung an EN 16523 (Ersatz für EN 374-3 + EN 6529); Artikel-Nr. 250-0807364
c) Permeationsmesszelle Fluid-PermCell NW50-liquid (in Anlehnung an EN 16523 (Ersatz für EN 374-3 + EN 6529); Artikel-Nr. 280-0354356
zur Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation
durch potentiell gefährliche gasförmige Chemikalien unter Dauerkontakt; Deutsche Fassung EN 16523-2:2015+A1:2018 (siehe dort Anhang A
(informativ), Tabelle A.1) bestehend aus:
Artikel-Nr. |
Artikelbeschreibung |
Abbildung |
150-0942331 |
Gas-Kit für NW50-Permeationszellen, komplett, bestehend aus Gas-Kit-Zwischenstück mit Gaseinleitrohr und NS14 Schliffen sowie LABC-Gasblasenzähler mit GL32 Schraubkappe aus PBT rot, geschlossen rot inkl. PTFE-beschichteter Silikon- Dichtscheibe, mit NS14 Kern und Schlaucholive aus Glas (A8) |
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Ersatzteile |
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150-0942324 |
Gas-Kit-Zwischenstück bestehend aus Gaseinleitrohr mit Olive A8 und gekröpften Verteileraufsatz - alle Schliffe NS14 |
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150-0101912 |
LABC-Gasblasenzähler mit GL32 Schraubkappe aus PBT rot, geschlossen rot inkl. PTFE-beschichteter Silikon- Dichtscheibe, mit NS14 Kern und Schlaucholive aus Glas (A8) |
8.3 Prüfverfahren (aus EN 16523-2:2015+A1:2018) bei NW50-Permeationszellen:
a) Der Fluss des Prüfgases ist in die Prüfkammer der Permeationsprüfzelle (die Kammer, zu der die normale Außenseite der Materialprobe zeigt) einzuleiten. Das Kammervolumen der NW50-Permeationsmesszellen a) +b) +c) beträgt ca.80ml. Die Gasvolumen müssen innerhalb von annähernd 1 min durch die Kammer strömen. Der Messzeitpunkt der Prüfung beginnt, sobald fünf Kammervolumen des Gases (=5min =400ml) durch die Kammer geströmt sind, was mittels LABC-Gasblasenzählers bestimmt wird. Die Anzahl der Blasen pro Zeitspanne ist ein Maß für die strömende Gasmenge. Bei 10 Blasen/s entspricht das einem Gasstrom von ca.80ml/min. Nach dieser Anfangsphase kann der Gasdurchfluss auf eine minimale Stufe (1-2 Blasen/s) reduziert werden, die ausreicht, um sicherzustellen, dass die Probe sich in ständigem Kontakt mit dem Prüfgas befindet und dass keine Luft zurück in die Prüfkammer gelangen kann. Die Temperatur des Prüfgases sollte ca.23°C haben, bevor es in die Prüfzelle eindringt.
b) Es ist darauf zu achten, dass die Prüf- oder Sammelkammer nicht unter Druck gesetzt wird. Bei hohem Gasdurchfluss oder als Ergebnis von Befestigungen, die den Gasdurchfluss in der Kammer einschränken, kann ein zu hoher Druck erzeugt werden. Eng gepackte Aktivkohlebetten oder hoch einschränkende Gasverteilungsrohre sind Beispiele für solche Befestigungen.
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